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Welcher Preis darf beim Rabatt danebenstehen?

Wer gegenüber Verbrauchern mit einer Preisermäßigung wirbt, muss zusätzlich den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den 30 Tagen vor Beginn der Ermäßigung für dieses Produkt verlangt hat (§ 11 PAngV). Das Fenster liegt strikt vor dem Stichtag. Tragen Sie Ihren Preisverlauf ein, und der Rechner nennt Ihnen den Wert samt Datum.

Der niedrigste Preis des Fensters erscheint hier.

So geht es

  1. Preisverlauf eintragenJe Zeile ein Datum und ein Preis, bis zu 500 Zeilen pro Anfrage. Ein Preis mit Datum in der Zukunft wird abgelehnt: Ein Preis, den es noch nicht gab, war nie der niedrigste.
  2. Stichtag setzenOhne Angabe rechnet der Rechner auf heute. Der Stichtag selbst darf in der Zukunft liegen, damit Sie das Fenster einer Aktion für die nächste Woche vorher ausrechnen können.
  3. Ergebnis übernehmenSie bekommen den niedrigsten Preis des Fensters, sein Datum und den Textbaustein für die Werbung. Ist im Fenster kein Preis erfasst, sagt der Rechner genau das, statt einen Wert zu nennen.
  4. Verlauf dauerhaft führenIn der App bekommt jeder Artikel sein eigenes Preistagebuch. Der Nachweis entsteht durch die lückenlose Aufzeichnung und nicht durch die einzelne Rechnung.

Vor der Ermäßigung heißt vor der Ermäßigung

§ 11 PAngV stellt auf die 30 Tage vor Beginn der Ermäßigung ab. Der Tag, an dem der Rabatt startet, gehört nicht mehr dazu, die Tage danach erst recht nicht. Der Rechner bildet genau dieses Fenster: ab 30 Tage vor dem Stichtag bis unmittelbar davor.

Die Vorschrift gilt seit dem 28.05.2022 und setzt die Omnibus-Richtlinie um. Verlangt wird die Angabe des niedrigsten Gesamtpreises dieses Fensters, zusätzlich zum beworbenen Preis.

Drei Fälle, die regelmäßig überraschen

Der Tiefstpreis kann unter Ihrem Streichpreis liegen. Wer vier Wochen vor der Aktion schon einmal reduziert hatte, wirbt nicht gegen den regulären Preis, sondern gegen den eigenen alten Aktionspreis.

Bei einem Dauer-Sale wird der Aktionspreis nach 30 Tagen selbst zum Tiefstpreis. Die Ermäßigung schrumpft damit rechnerisch zusammen, obwohl im Shop unverändert dieselbe Zahl steht.

Bei kürzer gelisteten Produkten gilt der niedrigste Preis seit Listungsbeginn. Ein Artikel, der erst zehn Tage im Shop ist, hat kein volles Fenster; der Rechner meldet dann, dass in den 30 Tagen vor dem Stichtag kein Preis erfasst ist.

Warum das Preistagebuch der eigentliche Nachweis ist

Die Rechnung selbst ist einfach. Schwierig ist, hinterher zu belegen, welcher Preis an welchem Tag im Shop stand – besonders bei automatischen Preisanpassungen, die niemand protokolliert.

PackPilot führt den Verlauf je Artikel und rechnet den Tiefstpreis aus den Zeilen, die dort stehen. Der öffentliche Rechner tut dasselbe mit den Zahlen, die Sie ihm geben, und speichert nichts davon.

Häufige Fragen

Was gilt, wenn ich das Produkt erst seit zwei Wochen führe?

Dann gibt es kein volles Fenster. Bei kürzer gelisteten Produkten gilt der niedrigste Preis seit Listungsbeginn. Der Rechner meldet in diesem Fall ausdrücklich, dass in den 30 Tagen vor dem Stichtag kein Preis erfasst ist, statt einen Wert zu erfinden.

Darf ich dauerhaft mit demselben Streichpreis werben?

Rechnerisch trägt sich das nicht: Bei einem Dauer-Sale wird der Aktionspreis nach 30 Tagen selbst zum niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage. Ab dann ist er der anzugebende Wert, und eine Ermäßigung dagegen gibt es nicht mehr.

Zählt der Tag, an dem die Aktion startet, mit?

Nein. § 11 PAngV stellt auf die 30 Tage vor Beginn der Ermäßigung ab; das Fenster endet unmittelbar vor dem Stichtag. Der Rechner rechnet genau so und nennt zusätzlich das Datum des gefundenen Tiefstpreises.

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Preisverlauf je Artikel führen

Rechnet ohne Konto · Fenster strikt vor dem Stichtag · Keine Speicherung

PackPilot dokumentiert Preisangabepflichten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. § 11 PAngV gilt seit dem 28.05.2022; ob eine bestimmte Werbung eine Preisermäßigung im Sinne der Vorschrift ist, entscheidet der Einzelfall.

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