Zur App →
Start · Ware abgelehnt oder ausgelagert: welche Registriernummern der Fulfilment-Dienstleister sehen muss

Ware abgelehnt oder ausgelagert: welche Registriernummern der Fulfilment-Dienstleister sehen muss

Seit dem 12.08.2026 untersagt § 13 Abs. 4 VerpackDG Fulfilment-Tätigkeiten, wenn der Hersteller irgendeiner Verpackung nicht ordnungsgemäß registriert ist; bis zum 11.08.2026 traf das Verbot nach § 7 Abs. 7 Satz 3 VerpackG nur systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Für Batterien nennt § 4 BattDG das Lagern und das Versenden ausdrücklich. Welche Nummern der Dienstleister sehen muss, hängt damit an Ihrem Sortiment und nicht an seiner Hausregel. Der Rechner nennt Ihre Pflichten mit der Vorschrift, die am Stichtag gilt; das Register selbst fragt er nicht ab.

Ihre Jahresmengen und Vertriebswege. Es wird nichts gespeichert.

Ihre Pflichten und Termine erscheinen hier.

So geht es

  1. Sortiment eintragenElektrogeräte, Batterien, Verkauf nach Frankreich, Marktplätze: Jede Angabe schaltet eine eigene Zeile frei, weil hinter jeder ein eigenes Register und ein eigenes Gesetz steht. Was Sie nicht angeben, rechnet der Rechner auch nicht mit.
  2. Die vier Nummern auseinanderhaltenDie LUCID-Registriernummer braucht jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt – ab dem ersten Gramm, auch als reiner Händler. Dazu kommen die WEEE-Nummer bei Elektrogeräten (§ 6 Abs. 2 ElektroG), die Batterie-Registriernummer bei Batterien (§ 4 Abs. 3 BattDG) und die UIN beim Vertrieb nach Frankreich. Vier Nummern, vier Register, vier Vorschriften.
  3. Die eigene Registrierung prüfen, nicht die des DienstleistersDas Verbot knüpft an den Hersteller an, nicht an das Lager: Es greift, solange Sie nicht ordnungsgemäß registriert sind. Der Dienstleister setzt es um, er verursacht es nicht – ein Widerspruch bei ihm ändert an der Registrierung nichts.
  4. Nummern mit Datum vorlegenIn PackPilot steht je Marktplatz, welche Nummern hinterlegt sind und seit wann; daraus fällt das Schriftstück ab, das Sie weiterreichen. Es führt, was Sie eingetragen haben, und gleicht es nicht mit dem Register ab. Dieser Satz steht im Dokument selbst.

Was § 13 Abs. 4 VerpackDG seit dem 12.08.2026 ändert

Bis zum 11.08.2026 stand das Verbot für Fulfilment-Dienstleister in § 7 Abs. 7 Satz 3 VerpackG und traf systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Seit dem 12.08.2026 untersagt § 13 Abs. 4 VerpackDG die Fulfilment-Tätigkeiten, wenn der Hersteller irgendeiner Verpackung nicht ordnungsgemäß registriert ist (BGBl. 2026 I Nr. 207, S. 11). Der Unterschied ist nicht sprachlich: Geprüft wird jetzt die Registrierung des Herstellers und nicht mehr die Art der Verpackung.

Die beiden alten Vorschriften § 7 Abs. 7 und § 9 Abs. 5 VerpackG gehen dabei in § 13 VerpackDG auf, erweitert um die Zulassung nach § 19 VerpackDG. Für den Vertreiber sind daraus drei Prüffragen geworden – registriert, systembeteiligt und zugelassen (§ 13 Abs. 3 VerpackDG), für die dritte läuft eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 (§ 68 Abs. 9 VerpackDG). Für den Fulfilment-Dienstleister nennt unser Beleg zu Absatz 4 die ordnungsgemäße Registrierung; die Zulassung tragen wir ihm nicht zu, weil wir sie für diesen Absatz nicht belegen können.

Zum Verbot gehört ein Werkzeug: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister muss dafür einen automatisierten Datenabgleich bereitstellen (BGBl. 2026 I Nr. 207, S. 11). Wer die Registrierung erst nachholt, wenn die Ware schon im Lager steht, hat die Zeit dazwischen nicht.

Batterien und Elektrogeräte: zwei weitere Register, ein belegter Unterschied

Für Batterien ist das Verbot am deutlichsten: Ist ein Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Händler seine Batterien nicht bereitstellen und Fulfilment-Dienstleister sie weder lagern noch versenden (§ 4 BattDG). Registriert wird nach § 5 Abs. 1 BattDG je Marke und Batteriekategorie, vor dem erstmaligen Bereitstellen und ohne Mengenschwelle, auch für fest eingebaute Akkus. Eine Nummer für eine andere Kategorie deckt die neue nicht ab, und seit dem 07.10.2025 sind es fünf Kategorien: Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien.

Bei Elektrogeräten wird die WEEE-Registriernummer der stiftung ear abgefragt. Die Vorschrift, die wir dazu führen, ist § 6 Abs. 2 ElektroG: Vertreiber dürfen die Geräte eines nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellers nicht zum Verkauf anbieten, Betreiber elektronischer Marktplätze dürfen das Anbieten oder Bereitstellen nicht ermöglichen. Eine eigene Fundstelle, die im ElektroG das Lagern und Versenden durch einen Fulfilment-Dienstleister untersagt, nennen wir nicht, weil wir sie nicht belegen können. Ausdrücklich belegt ist das für Verpackungen (§ 13 Abs. 4 VerpackDG) und für Batterien (§ 4 BattDG).

Die vierte Nummer betrifft nur den Vertrieb nach Frankreich: Die UIN weist die Registrierung bei einer französischen Öko-Organisation aus. Registriert wird je Filière, und je Filière gibt es eine eigene Nummer – eine deutsche Registrierung ersetzt sie nicht.

Was der Nachweis leistet und was er nicht behauptet

Ein Nachweis ist hier kein Siegel, sondern eine Aufstellung: je Marktplatz die Registriernummern, die dort hinterlegt sind, mit dem Datum, an dem Sie es zuletzt geprüft haben. Daraus fällt zweierlei ab, das sonst von Hand geführt wird – die Lücke, bevor sie zur abgelehnten Anlieferung wird, und das Schriftstück, das Sie einer Prüfung oder Ihrem Dienstleister vorlegen. Es ist Text und kein HTML, weil man Text in ein Formular kopiert.

Was dort nicht steht, ist eine Bestätigung, dass die Nummern gültig sind. PackPilot gleicht sie nicht mit dem Register ab; es führt, was Sie hinterlegt haben, mit dem Datum, an dem Sie es hinterlegt haben. Der Satz dazu steht im Dokument selbst, damit er auch dann noch dabeisteht, wenn jemand den Text weiterreicht.

Ein Eintrag zu einem Marktplatz, den Sie nicht mehr angehakt haben, bleibt sichtbar und wird als verwaist gekennzeichnet. Er kann Bestand haben, weil Sie dort verkauft haben und den Nachweis für die Vergangenheit brauchen; ihn stillschweigend auszublenden hieße, ihn zu löschen, ohne es zu sagen.

Häufige Fragen

Darf der Dienstleister Ware auslagern, die schon bei ihm liegt?

Die gesetzliche Seite ist eindeutig: § 13 Abs. 4 VerpackDG untersagt seit dem 12.08.2026 die Fulfilment-Tätigkeiten für einen Hersteller, der nicht ordnungsgemäß registriert ist, und § 4 BattDG nennt bei Batterien das Lagern ausdrücklich neben dem Versenden. Ob er darauf hin ausliefert, zurücksendet oder einlagert, richtet sich nach seinem Vertrag mit Ihnen – dazu sagt das Gesetz nichts, und wir sagen es auch nicht.

Reicht meine LUCID-Nummer, oder braucht er mehrere?

Das hängt an Ihrem Sortiment. Die LUCID-Registriernummer braucht jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt. Bei Elektrogeräten kommt die WEEE-Nummer dazu (§ 6 Abs. 2 ElektroG), bei Batterien die Batterie-Registriernummer (§ 4 Abs. 3 BattDG), beim Vertrieb nach Frankreich die UIN. Jede Nummer hängt an einem eigenen Register; eine ersetzt die andere nicht.

Kann der Fulfilment-Dienstleister die Registrierung für mich übernehmen?

Nein. Die Registrierung bleibt höchstpersönlich; auch ein Bevollmächtigter kann sie nicht übernehmen. Bis zum 11.08.2026 stand das ausdrücklich in § 35 Abs. 1 VerpackG, der die Registrierung von der Beauftragung Dritter ausnahm. Seit dem 12.08.2026 gilt dieselbe Aussage weiter; die Nummer im VerpackDG nennen wir nicht, weil wir sie nicht belegen können.

Was droht mir selbst, wenn die Registrierung fehlt?

Im Verpackungsrecht ist die fehlende Registrierung eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € (§ 36 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 2 VerpackG, seit dem 12.08.2026 § 66 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 VerpackDG), im Batterierecht ebenfalls mit bis zu 100.000 € (§ 60 Abs. 2 Nr. 23 in Verbindung mit Abs. 3 BattDG) und nicht mit den 500.000 €, die dasselbe Gesetz für andere Tatbestände nennt. Beides sind gesetzliche Höchstbeträge für den schwersten Fall. Die schnellere Folge ist ohnehin das Verbot: Es hängt an keiner Frist, sondern gilt, solange die Registrierung fehlt.

Aktuell kostenlos

Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.

Registriernummern mit Datum führen

Rechnet ohne Konto · Fundstelle zu jeder Nummer · Keine Speicherung · Kein Registerabgleich

PackPilot dokumentiert Ihre Pflichten und Termine und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Rechtsstand: VerpackG bis 11.08.2026; ab 12.08.2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) neben der Verordnung (EU) 2025/40.

Weitere Vorgänge von PackPilotBrauche ich eine LUCID-Nummer für meinen Onlineshop?Muss ich meine Verpackungen lizenzieren, auch als kleiner Shop?Mengenmeldung zum 15. Mai – und was gilt, wenn der Termin durch istBrauche ich eine Vollständigkeitserklärung?Wann gilt der 1. Juni statt der unverzüglichen Datenmeldung?Welche Übergangsfrist des VerpackDG trifft mich?Muss ich mich registrieren, wenn ich Ware auspacke?Serviceverpackung: Wer muss sie beim dualen System lizenzieren?Angebot gesperrt, LUCID-Nummer abgelehnt: was jetzt zu prüfen istWEEE-Nummer beantragen: je Geräteart und je MarkeDie Mengenmeldung nach dem ElektroG: bis zum 15. des FolgemonatsBatterien registrieren: je Marke und je BatteriekategorieAltbatterien zurücknehmen: welche Pflichten Ihr Shop wirklich hatEPR Frankreich: welchen identifiant unique Sie brauchen und wohin er gehörtWer ist Ihr verantwortlicher Wirtschaftsakteur nach der GPSR?Welcher Preis darf beim Rabatt danebenstehen?Wann rutschen Ihre EU-Verkäufe in die Umsatzsteuer des Ziellands?Wann müssen Sie einen Grundpreis angeben, und worauf bezieht er sich?200.000 € Bußgeld – gilt diese Stufe überhaupt für meinen Fall?Mein Lieferant ist nicht registriert – darf ich seine Ware anbieten?Ich liefere nur ins Ausland – muss ich mich in LUCID registrieren?Reicht meine LUCID-Nummer für den Versand nach Frankreich?Reicht meine WEEE-Nummer, wenn ich Elektrogeräte nach Frankreich verkaufe?Ich bin nach dem BattDG registriert – brauche ich für Frankreich die Filière PA?Textilien und Schuhe nach Frankreich verkaufen: die Filière TLCWelche Registrierung brauche ich, wenn ich Möbel nach Frankreich versende?Spielzeug nach Frankreich: welche Filières Sie wirklich treffenFallen meine Heimwerker- und Gartenartikel unter die Filière ABJ?Sport- und Freizeitartikel nach Frankreich: brauche ich eine ASL-Nummer?Die insolvenzsichere Garantie: kalenderjährlich, ohne KalendertagDie jährlichen Mitteilungen nach dem ElektroG: bis zum 30. AprilMuss ich mich an einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen?Ich nehme selbst zurück: brauche ich eine Zulassung nach § 19?Was bestimmt mein Lizenzentgelt beim dualen System?Duales System wechseln – bleibt meine LUCID-Nummer?