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Welche Registrierung brauche ich, wenn ich Möbel nach Frankreich versende?

Möbel und Einrichtungsgegenstände sind in Frankreich eine eigene REP-Filière: EA, Éléments d’ameublement. Registriert wird dabei nicht der Betrieb, sondern die Filière – die ADEME führt das Register und vergibt je Filière einen eigenen identifiant unique (Art. L. 541-10-13 Code de l’environnement). Wer Möbel im Karton versendet, hat damit meist zwei Filières und nicht eine, weil die Versandverpackung unter EMPAP mitzählt. Der Rechner zeigt je gewählter Filière, was offen ist, und nennt die Vorschrift dazu.

Welche Filières betreffen Ihr Sortiment? Registriert wird je Filière. Es wird nichts gespeichert.

Die Filières werden geladen …

Ihre Pflichten je Filière erscheinen hier.

So geht es

  1. Filière EA erkennenEA steht für Éléments d’ameublement, auf Deutsch Möbel und Einrichtungsgegenstände. Maßgeblich ist, was Sie in Frankreich in Verkehr bringen, nicht wie Ihr Betrieb firmiert. Die Bezeichnung steht französisch, weil das Register sie französisch führt.
  2. Die Versandverpackung dazunehmenMöbel gehen im Karton. EMPAP, Emballages ménagers et papiers graphiques, trifft praktisch jeden Versandhändler, weil die Versandverpackung mitzählt. Zwei Filières heißen zwei Registrierungen und zwei Nummern.
  3. Je Filière registrierenDie Registrierung läuft über die Öko-Organisation der Filière; die ADEME führt das Register und vergibt den identifiant unique (Art. L. 541-10-13 Code de l’environnement). Die Registrierung läuft über die Öko-Organisation der Filière; das Register führt und die Nummer vergibt die ADEME (Art. L. 541-10-13 Code de l’environnement). Nach dem Arrêté vom 11.02.2022 läuft der Vorgang über SYDEREP, und die ADEME erteilt die Nummer binnen höchstens zwei Arbeitstagen, sobald alle Angaben vorliegen.
  4. Die Nummer ausweisenArt. R. 541-173 Code de l’environnement verlangt die Angabe in den conditions générales de vente oder, wenn es keine gibt, in einem anderen Vertragsdokument für den Käufer. Wer eine Internetseite hat, gibt sie auch dort an.

EA ist die Filière für Möbel und Einrichtungs­gegenstände

Der Producteur-Begriff des Art. L. 541-10 I Code de l’environnement knüpft an das Produkt an, das Sie in Verkehr bringen. Deshalb gibt es keine einzelne Betriebsnummer, sondern je Filière einen eigenen identifiant unique. Für Möbel und Einrichtungsgegenstände ist das die Filière EA, Éléments d’ameublement; die deutsche Bezeichnung daneben ist eine Übersetzungshilfe und keine Rechtsaussage.

PackPilot führt die Zeile als Pflicht, sobald Sie angeben, nach Frankreich zu verkaufen, und nennt als Frist: vor dem ersten Verkauf nach Frankreich. Eine Mengenschwelle steht dabei nicht im Regelwerk – angeknüpft wird daran, dass Sie Produkte einer REP-Filière in Frankreich in Verkehr bringen, nicht an einer Stückzahl oder einem Umsatz.

Möbel gehen im Karton: EMPAP kommt dazu

EMPAP steht für Emballages ménagers et papiers graphiques, also Haushaltsverpackungen und grafische Papiere. Diese Filière trifft praktisch jeden Versandhändler, weil die Versandverpackung mitzählt. Wer Möbel nach Frankreich verschickt, hat deshalb in aller Regel zwei Filières zu führen: EA für die Ware und EMPAP für den Karton.

Zwei Filières heißen zwei Registrierungen und zwei Nummern. Wer für EA registriert ist und die Verpackungen nicht angemeldet hat, ist für die Verpackungen nicht registriert – dieselbe Lücke wie bei einem Händler, der für Verpackungen registriert ist und Elektrogeräte verkauft.

Die deutsche Registrierung ersetzt die französische nicht und umgekehrt. Das Verpackungsregister LUCID ist der Eintrag bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister; den identifiant unique vergibt die ADEME nach Art. L. 541-10-13 Code de l’environnement. PackPilot führt beide Zeilen getrennt, weil es zwei Vorgänge bei zwei Stellen sind.

Die Nummer zu haben ist die halbe Pflicht

Art. R. 541-173 Code de l’environnement lautet wörtlich: „Tout producteur indique l’identifiant unique prévu à l’article L. 541-10-13 dans le document relatif aux conditions générales de vente ou, lorsqu’il n’en dispose pas, dans tout autre document contractuel communiqué à l’acheteur.“ Wer eine Internetseite hat, gibt ihn auch dort an. Das ist der Punkt, der häufiger vergessen wird als die Registrierung selbst.

PackPilot führt deshalb je Filière zwei Angaben getrennt: die Nummer und den Vermerk, dass sie in den Verkaufsbedingungen steht. Fehlt die Nummer, steht die Registrierung offen; ist die Nummer da und der Vermerk fehlt, steht die Angabepflicht offen. Beides sind eigene Zeilen mit eigener Fundstelle.

Häufig ist zu lesen, die Nummer gehöre auf die Rechnung. Der Verordnungstext nennt sie dort nicht. Wir schreiben deshalb nur die Orte hin, die im Text stehen.

Was PackPilot nicht führt

Frankreich kennt weitere Filières, unter anderem Bauprodukte, spitze medizinische Gegenstände, Arzneimittel, Tabakerzeugnisse sowie Sport- und Freizeitboote. PackPilot führt die elf, die einen Versandhändler mit Konsumgütern treffen können. Wenn Sie etwas anderes verkaufen, prüfen Sie Ihre Filière bei der ADEME.

Diese Lücke steht hier, weil eine unvollständige Liste ohne den Satz daneben wie eine vollständige aussieht. Der Rechner gibt denselben Hinweis in jeder Antwort mit aus.

Häufige Fragen

Ich bin schon für Verpackungen registriert – deckt das die Möbel mit ab?

Nein. Registriert wird je Filière, und je Filière gibt es einen eigenen identifiant unique (Art. L. 541-10-13 Code de l’environnement). Wer für EMPAP registriert ist und Möbel verkauft, hat für die Möbel keine Nummer. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer nur EA führt, hat für den Versandkarton keine.

Ab welcher Menge greift die Registrierung für Möbel?

Das Regelwerk von PackPilot knüpft nicht an eine Menge an, sondern daran, dass Sie Produkte einer REP-Filière in Frankreich in Verkehr bringen; als Frist steht dort „vor dem ersten Verkauf nach Frankreich“. Eine Mengenschwelle nennen wir dafür nicht, weil wir keine belegen können.

Wo genau muss der identifiant unique stehen?

In den conditions générales de vente oder, wenn es keine gibt, in einem anderen Vertragsdokument für den Käufer; wer eine Internetseite hat, gibt ihn auch dort an (Art. R. 541-173 Code de l’environnement). Die Rechnung nennt der Verordnungstext nicht, deshalb steht sie hier auch nicht.

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PackPilot dokumentiert die Registrier- und Angabepflichten der REP-Filières und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist der französische Verordnungstext; im Zweifel klären Sie Ihre Filière mit der ADEME oder Ihrer Öko-Organisation.

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