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Altbatterien zurücknehmen: welche Pflichten Ihr Shop wirklich hat

Wer Batterien verkauft, nimmt Altbatterien zurück – auch im Versandhandel, auch ohne Ladenlokal. § 14 Abs. 1 BattDG beschränkt die Rücknahme auf die Kategorien, die Sie führen, und auf haushaltsübliche Mengen. Eine Flächenschwelle wie im ElektroG gibt es hier nicht. Der Rechner nennt Ihnen die Pflichten je Batteriekategorie und daneben die, die einmal je Shop gelten.

Welche Batteriekategorien bringen Sie in Verkehr? Der fest eingebaute Akku zählt mit. Es wird nichts gespeichert.

Die Kategorien werden geladen …

Ihre Pflichten je Kategorie erscheinen hier.

So geht es

  1. Kategorien wählenDas BattDG kennt seit dem 07.10.2025 fünf Kategorien statt der drei Arten des aufgehobenen BattG: Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien. Der fest eingebaute Akku im Kopfhörer ist eine Gerätebatterie.
  2. Pflichten je Kategorie lesenRegistriert wird nach § 5 Abs. 1 BattDG je Marke und je Batteriekategorie, beteiligt wird nach § 7 Abs. 1 BattDG je Kategorie. Der Rechner nennt zu jeder gewählten Kategorie die offenen Punkte mit ihrer Fundstelle.
  3. Die Shop-Pflichten trennenRücknahme und Rückgabehinweise treffen Sie als Händler und werden einmal je Shop eingerichtet, nicht fünfmal je Kategorie. Sie stehen deshalb in einem eigenen Block der Antwort.
  4. Nachweise führen lassenIn der App bekommt jede Marke und Kategorie ihre eigene Zeile mit Registriernummer, Organisation für Herstellerverantwortung und dem kalenderjährlichen Punkt aus § 7 Abs. 2 BattDG. Einen Kalendertag nennt das Gesetz dafür nicht; maßgeblich ist, dass es im laufenden Kalenderjahr geschieht.

Drei Orte für die Hinweise, nicht einer

§ 24 Abs. 3 BattDG verlangt die Hinweise auf die unentgeltliche Rückgabe und auf die Rückgabepflicht des Endnutzers an drei verschiedenen Stellen: in den verwendeten Darstellungsmedien, leicht auffindbar auf der Internetseite und schriftlich in der Warensendung. Das sind drei Anforderungen und nicht dreimal dieselbe.

Der Zettel im Paket ersetzt also nicht die Seite im Shop, und die Seite im Shop ersetzt nicht den Zettel. Wer nur eine der drei Stellen bedient, hat einen Teil der Vorschrift erfüllt und den Rest offen gelassen.

Was die Rücknahme im Fernabsatz bedeutet

Nach § 14 Abs. 2 BattDG schaffen Sie im Fernabsatz geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer. Eine Flächenschwelle, wie sie aus dem Elektrorecht bekannt ist, hat das Batterierecht nicht – die Pflicht hängt nicht an Quadratmetern, sondern daran, was Sie im Sortiment führen.

Die Rücknahme selbst ist nach § 14 Abs. 1 BattDG unentgeltlich und beschränkt: auf Geräte- und LV-Altbatterien, auf die von Ihnen geführten Kategorien und auf haushaltsübliche Mengen. Wer keine dieser Kategorien führt, hat die Pflicht nicht.

Warum die Registrierung eines anderen Ihr Problem wird

§ 4 BattDG verbietet Händlern die Bereitstellung von Batterien, deren Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert ist; Fulfilment-Dienstleister dürfen sie dann weder lagern noch verpacken, adressieren oder versenden. Das Verbot wirkt die Lieferkette hinunter und trifft auch den Händler, der selbst nichts falsch gemacht hat.

Für die fehlende Registrierung nennt § 60 Abs. 2 Nr. 23 in Verbindung mit § 60 Abs. 3 BattDG eine Geldbuße bis zu 100.000 €. Und wer eine Kategorie vergisst, ist für diese Kategorie unregistriert: Das ist kein halber Zustand, sondern für diese Batterien das volle Verkehrsverbot.

Häufige Fragen

Muss ich Altbatterien auch zurücknehmen, wenn ich kein Ladengeschäft habe?

Ja. § 14 Abs. 2 BattDG richtet sich ausdrücklich an den Fernabsatz und verlangt geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer. Eine Flächenschwelle, wie sie im Elektrorecht bekannt ist, gibt es im Batterierecht nicht.

Gilt die Rücknahme für alle fünf Batteriekategorien?

Nein. § 14 Abs. 1 BattDG nennt Geräte- und LV-Altbatterien und beschränkt die Rücknahme zusätzlich auf die von Ihnen geführten Kategorien sowie auf haushaltsübliche Mengen.

Ich verkaufe nur Ware anderer Hersteller. Betrifft mich das BattDG?

Rücknahme und Hinweise nach § 14 und § 24 Abs. 3 BattDG treffen Sie als Händler. Dazu kommt das Verkehrsverbot des § 4 BattDG: Ist der Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Sie seine Batterien nicht bereitstellen.

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PackPilot dokumentiert Pflichten aus dem BattDG, das seit dem 07.10.2025 gilt, und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Rechner nennt die Pflichten zu den Kategorien, die Sie angeben; welche Kategorien Ihr Sortiment enthält, entscheiden Sie.

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