EPR Frankreich: warum Sie für den Nachbarn eine zweite Registrierung brauchen
30. Juli 2026, aktualisiert 5. September 2026 · 4 Min. Lesezeit · PackPilot RedaktionFrankreich verlangt eine eigene EPR-Registrierung: Ihre LUCID-Nummer gilt dort nicht. Wer nach Frankreich versendet, meldet sich bei der zuständigen Öko-Organisation an und erhält eine UIN.
Wer von Deutschland aus Waren an Kunden in Frankreich verschickt, tappt häufig in dieselbe Falle: Man hat eine LUCID-Nummer, ein duales System, saubere Mengenmeldungen und fühlt sich compliant. Für Deutschland stimmt das. Für Frankreich gilt davon nichts.
- Frankreich spielt nach eigenen Regeln
- Die UIN: Frankreichs Registriernummer
- Öko-Organisationen statt zentraler Stelle
- Die wichtigsten Unterschiede zu LUCID
- Für wen ist die Pflicht relevant?
- Die UIN im Alltag: Verkaufsbedingungen und Internetseite
- Nicht nur Verpackungen
- Praxis-Beispiel: ein Shop expandiert nach Frankreich
- Das Wichtigste in Kürze
Frankreich spielt nach eigenen Regeln
Die erweiterte Herstellerverantwortung, auf Englisch Extended Producer Responsibility, kurz EPR, ist national organisiert. Jedes Land hat eigene Register, eigene Nummern und eigene Stellen. Ihre deutsche Registrierung endet an der Grenze. Für den Versand nach Frankreich brauchen Sie eine zweite, eigenständige Registrierung im französischen System.
Die UIN: Frankreichs Registriernummer
Das französische Gegenstück zur LUCID-Nummer heißt UIN: die eindeutige Identifikationsnummer, die jeden registrierten Inverkehrbringer im französischen System erfasst. Wer die UIN erhalten hat, ist für die betreffende Produktkategorie offiziell registriert und kann das gegenüber Marktplätzen und Behörden nachweisen.
Die UIN gehört in die Verkaufsbedingungen. Haben Sie keine, nennen Sie die Nummer in einem anderen Vertragsdokument, das Sie dem Käufer übermitteln. Auf einer eigenen Internetseite muss sie ebenfalls stehen (Art. R. 541-173 Code de l’environnement). Marktplätze fragen die Nummer zusätzlich ab.
Öko-Organisationen statt zentraler Stelle
Der größte strukturelle Unterschied: In Deutschland registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und lizenzieren Ihre Mengen zusätzlich bei einem dualen System. Frankreich baut dagegen auf sogenannte Öko-Organisationen: zugelassene Systeme, bei denen sich Inverkehrbringer für eine Produktkategorie anmelden und ihre Mengen beteiligen.
Für Sie heißt das: Der Weg zur UIN führt über die Anmeldung bei der zuständigen Öko-Organisation für Ihre Kategorie. Dort melden Sie Ihre Mengen und zahlen die entsprechenden Beiträge. Die Funktion von Registrierung und Systembeteiligung liegt hier enger beieinander als in Deutschland.
Die wichtigsten Unterschiede zu LUCID
| Deutschland | Frankreich | |
|---|---|---|
| Nummer | LUCID-Registriernummer (DE + Zahlenfolge) | UIN |
| Stelle | ZSVR (LUCID-Register) plus duales System | Öko-Organisation je Produktkategorie |
| Registrierung | Kostenlos, vor dem ersten Inverkehrbringen | Über die Anmeldung bei der Öko-Organisation |
| Nachweis | Nummer bei Marktplätzen hinterlegen | UIN in Verkaufsbedingungen und auf der Internetseite; zusätzlich bei Marktplätzen |
Das Grundprinzip ist in beiden Ländern gleich: Wer in Verkehr bringt, zahlt für die Entsorgung und muss sich registrieren. Die konkrete Umsetzung mit ihren Stellen, Nummern und Meldewegen unterscheidet sich aber deutlich genug, dass ein deutscher Prozess nicht einfach „mitläuft“.
Für wen ist die Pflicht relevant?
Kurz: für jeden, der nach Frankreich verkauft. Die Registrierungspflicht knüpft an den Vertrieb in das Land an, nicht an Ihren Firmensitz. Relevant sind Sie unter anderem, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Sie versenden aus Ihrem eigenen Shop Bestellungen an Kunden in Frankreich.
- Sie verkaufen über Amazon.fr oder andere französische Marktplatz-Angebote.
- Sie nutzen grenzüberschreitendes Fulfillment, bei dem Ware an französische Endkunden geht.
Typischerweise trifft die Pflicht Händler überraschend, wenn ein Marktplatz sie nach der Nummer fragt oder wenn der eigene Shop erstmals Frankreich als Versandland freischaltet. Beides sind gute Momente, die Registrierung sofort anzugehen statt „später“.
Eine Randnotiz für wachsende Sortimente: Wer künftig in weitere EU-Länder verkaufen will, sollte das Thema EPR von Anfang an landesweise denken. Die Frankreich-Registrierung ist oft erst der Anfang: Jedes weitere Land bringt eigene Stellen und Nummern mit. Wer seine Mengen sauber pro Land erfasst, hat bei jeder neuen Registrierung deutlich weniger Aufwand.
Die UIN im Alltag: Verkaufsbedingungen und Internetseite
Nach der Registrierung prüfen Sie die Verkaufsbedingungen und Ihre Internetseite. Die Nummer muss dort erscheinen. Fehlen Verkaufsbedingungen, tritt ein anderes dem Käufer übermitteltes Vertragsdokument an ihre Stelle. Eine pauschale Pflicht, die UIN auf jede Rechnung zu drucken, ergibt sich daraus nicht.
Parallel hinterlegen Sie die UIN bei den Marktplätzen. Amazon ist gesetzlich verpflichtet, die Nummern seiner Händler zu kontrollieren: Ohne gültige UIN werden Angebote deaktiviert, wie Sie es von der LUCID-Prüfung kennen. Wer auf Amazon.fr verkauft, sollte die Hinterlegung direkt nach Erhalt der Nummer erledigen.
Nicht nur Verpackungen
Frankreichs EPR-System umfasst mehr als die Versandverpackung. Je nach Sortiment können weitere Kategorien mit eigener Registrierung hinzukommen, etwa Elektrogeräte oder Textilien. Wer also mit Verpackungen startet und später Elektronik ins Sortiment nimmt, muss die Registrierung um diese Kategorie erweitern.
Für Elektrogeräte kennen Sie das Prinzip aus Deutschland: Hier ist die Stiftung EAR zuständig, mit Registrierung, insolvenzsicherer Garantie und monatlichen Mengenmeldungen pro Gerätetyp. In Frankreich läuft dieselbe Verantwortung über die dortigen Öko-Organisationen, wieder mit eigener Nummer, wieder national getrennt.
Praxis-Beispiel: ein Shop expandiert nach Frankreich
Ein Händler für Outdoor-Ausrüstung verkauft seit Jahren nach Deutschland und Österreich, sauber registriert in LUCID. Im Herbst aktiviert er Amazon.fr und bekommt kurz darauf die Aufforderung, seine EPR-Nummer für Frankreich zu hinterlegen.
Sein Ablauf: Er meldet sich bei der zuständigen französischen Öko-Organisation für Verpackungen an und meldet seine geplanten Frankreich-Mengen. Nach der Anmeldung erhält er seine UIN. Diese trägt er in seine Rechnungsvorlage ein und hinterlegt sie bei Amazon.fr. Die Listings bleiben aktiv. Im nächsten Schritt prüft er sein Sortiment: Weil er auch elektronische Gadgets führt, kommt eine zweite Kategorie dazu, die er ebenfalls registriert. Sein Fazit nach einigen Wochen: Der Aufwand war überschaubar – aber nur, weil er ihn vor der ersten Sperrung angegangen ist.
Das Wichtigste in Kürze
Frankreich verlangt eine eigene EPR-Registrierung: Ihre LUCID-Nummer gilt dort nicht. Wer nach Frankreich versendet, meldet sich bei der zuständigen Öko-Organisation an und erhält eine UIN.
Die UIN gehört in die Verkaufsbedingungen oder bei deren Fehlen in ein anderes dem Käufer übermitteltes Vertragsdokument sowie auf Ihre eigene Internetseite. Marktplätze fragen sie zusätzlich ab. Prüfen Sie außerdem, ob neben Verpackungen weitere Kategorien wie Elektrogeräte oder Textilien zu Ihrem Sortiment passen.
- Art. L541-10-13 Code de l'environnement: Registrierung und identifiant unique
- Art. L541-10 Code de l'environnement: wer producteur ist
- Arrêté vom 11. Februar 2022 über die Registrierung der Hersteller (SYDEREP, ADEME)
- Art. R541-173 Code de l’environnement: Angabe der UIN in Verkaufsbedingungen und Internetseite
Rechtsstand: Verpackungsgesetz (VerpackG) in der bis zum 11.08.2026 geltenden Fassung. Ab dem 12.08.2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG vom 13.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 207) neben der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2025/40; Paragraphennummern und einzelne Pflichten ändern sich, die Schwellen der Vollständigkeitserklärung und der Stichtag 15. Mai bleiben bestehen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben sind Richtwerte – prüfen Sie Ihre Pflichten im Einzelfall bei den zuständigen Stellen.